Betretungsverbot Seebäder - Badehütten - Häfen

Verordnung des Landeshauptmanns von Burgenland vom 2. April 2020, mit der anlässlich des Ausbruchs des Coronavirus das Betreten von Seebädern, Stegen, Seehütten und Hafenanlagen bei Gewässern untersagt wird.


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Betretungsverbot für Seebäder Badehütten Häfen LGBl 2020 21
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