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Schwimmweste - Bild: www.boatoon.comBei der Vermessung für die ÖSTM in Neusiedl wurde bei etwa 6 Segler/innen festgestellt, dass ihre Schwimmwesten nicht den erforderlichen Auftrieb von 50 N aufweisen und somit nicht dem Regelment entsprechen.

Regel C.1.3. "When racing, each crew member shall wear personal flotation device to the minimum standard ISO 12402-5 (Level 50) or equivalent. Inflatable buoyancy vests are not permitted."

Auch bei der ÖJM wird besonders darauf geachtet!

Quelle: www.420sailing.at